Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Torwarttraining, Trainingsleistungen, Lehrgänge, Workshops und sonstige sportbezogene Dienstleistungen zwischen

Mathias Kruse
Goalkeeper Pro Training
Stadtweg 4
37308 Bodenrode-Westhausen OT Westhausen
E-Mail: info@goalkeeperprotraining.de
Telefon: 0159 05247164

– nachfolgend „Trainer“ genannt –

und seinen Kunden.

Kunden können insbesondere Privatpersonen, Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmer, Vereine, Mannschaften oder sonstige Organisationen sein.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Trainer und dem Kunden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Torwarttraining und gegebenenfalls damit zusammenhängenden sportlichen Dienstleistungen.

Art, Umfang, Dauer, Trainingsort und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der individuellen Vereinbarung oder der auf der Homepage veröffentlichten Leistungsbeschreibung.

Der Trainer gestaltet die Trainingsinhalte nach eigenem fachlichem Ermessen und orientiert sich dabei insbesondere am Alter, Leistungsstand und Trainingsziel der Teilnehmer.

Ein bestimmter sportlicher oder persönlicher Trainingserfolg wird nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss und Buchung

Eine Buchung kann insbesondere per E-Mail, telefonisch, über ein Kontakt- oder Buchungsformular der Homepage oder über einen sonst vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung oder Beauftragung durch den Trainer bestätigt oder ein individuell vereinbarter Trainingstermin verbindlich festgelegt wurde.

Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Buchung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen oder mit dessen Zustimmung vorgenommen werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise beziehungsweise die Preise des individuellen Angebots.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Durchführung der jeweiligen Trainingsleistung und Erhalt einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.

Bei längerfristigen Vereinbarungen mit Vereinen, Mannschaften oder sonstigen Organisationen können abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere monatliche Abrechnungen oder Pauschalvergütungen, vereinbart werden.

Die angebotenen Leistungen werden im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erbracht, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht gesondert ausgewiesen.

5. Fahrtkosten

Soweit für die Durchführung des Trainings Fahrten zu einem vom Kunden gewünschten Trainingsort erforderlich sind, können zusätzlich Fahrtkosten berechnet werden.

Die Höhe der Fahrtkosten wird vor Vertragsschluss vereinbart oder ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- beziehungsweise Leistungsübersicht.

6. Absage und Stornierung durch den Kunden

Vereinbarte Trainingstermine sind verbindlich.

Kann ein Teilnehmer oder Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist der Trainer möglichst frühzeitig darüber zu informieren.

Für Stornierungen können folgende Regelungen vereinbart werden:

  • Absage mehr als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, mit Angabe eines Ersatztermins, ohne Berechung.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Trainer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen einer Stornierungsregelung entgegenstehen, gehen diese vor.

7. Absage durch den Trainer

Der Trainer ist berechtigt, einen Trainingstermin insbesondere aufgrund von Krankheit, Verletzung, unzumutbaren Witterungsbedingungen, Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen abzusagen oder zu verschieben.

In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Bereits geleistete Zahlungen für eine vom Trainer abgesagte und nicht nachgeholte Trainingseinheit werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Witterungsbedingungen

Torwarttraining findet grundsätzlich auch bei wechselnden Witterungsbedingungen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich und die Nutzung des Trainingsgeländes zulässig ist.

Die Entscheidung darüber, ob ein Training aufgrund der Wetter- oder Platzverhältnisse durchgeführt werden kann, trifft der Trainer unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer und gegebenenfalls der Vorgaben des jeweiligen Platzbetreibers.

Bei Gewitter, Sturm, extremer Hitze, Glätte, Unbespielbarkeit des Platzes oder vergleichbaren Gefahren kann das Training kurzfristig abgebrochen, abgesagt oder verschoben werden.

9. Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Torwarttraining setzt eine ausreichende gesundheitliche und körperliche Eignung voraus.

Teilnehmer beziehungsweise bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, den Trainer vor Trainingsbeginn über gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

Bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen, darf am Training nicht teilgenommen werden.

Der Trainer ist berechtigt, einen Teilnehmer von einzelnen Übungen oder vom Training auszuschließen, wenn nach seiner Einschätzung eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

10. Ausrüstung und Bekleidung

Die Teilnehmer sind für geeignete Sportbekleidung, Fußballschuhe, Torwarthandschuhe und gegebenenfalls weitere persönliche Schutzausrüstung selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Ausrüstung muss den jeweiligen Platz-, Hallen- und Witterungsverhältnissen entsprechen.

11. Verhalten während des Trainings

Die Teilnehmer haben den sicherheitsbezogenen Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.

Der Trainer kann Teilnehmer vom Training ausschließen, wenn diese trotz vorheriger Aufforderung den Trainingsablauf erheblich stören, andere Personen gefährden oder wiederholt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verstoßen.

12. Haftung

Der Trainer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere zwingende Haftungsvorschriften, bleiben unberührt.

Für Schäden oder Verluste an mitgebrachten persönlichen Gegenständen haftet der Trainer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Teilnahme am Training erfolgt unter Beachtung der sportarttypischen Risiken. Die gesetzlichen Haftungsansprüche des Teilnehmers werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

13. Trainingsorte und Anlagen Dritter

Findet das Training auf Sportanlagen, Sportplätzen oder in Einrichtungen Dritter statt, sind die dort geltenden Platz-, Haus- und Nutzungsordnungen einzuhalten.

Der Trainer übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Sportanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung steht, sofern die Bereitstellung der Anlage nicht ausdrücklich Bestandteil seiner vertraglichen Verpflichtung ist.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern für Werbe-, Internet- oder Social-Media-Zwecke werden nur verwendet, wenn hierfür eine erforderliche Einwilligung vorliegt.

Bei minderjährigen Teilnehmern werden die gesetzlichen Anforderungen an die Einwilligung der Erziehungsberechtigten berücksichtigt.

Eine Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

15. Urheberrecht an Trainingsunterlagen

Vom Trainer erstellte Trainingspläne, Übungen, Konzepte, Grafiken, Videos, Texte und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung solcher Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung des Trainers nicht gestattet, soweit nicht gesetzliche Nutzungsrechte entgegenstehen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Homepage zu entnehmen.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern können insbesondere bei einem Vertragsschluss über die Homepage, per E-Mail oder über andere Fernkommunikationsmittel gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.

Soll die gebuchte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Beginn der Leistungserbringung und ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts beziehungsweise über einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, gilt:

Der Trainer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Folgen für die übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

Stand: September 2026